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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Software „Aktenreif" · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich; Unternehmer

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb von Lizenzen der Software „Aktenreif" zwischen (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgt nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Erwerb in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand; Testversion

(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich unbefristete Überlassung der Desktop-Software „Aktenreif" für Microsoft Windows in der zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Version (Kauf, keine Miete) sowie die Einräumung der in § 3 beschriebenen Nutzungsrechte.

(2) Aktenreif dient der lokalen Aufbereitung von WhatsApp-Chat-Exporten zu PDF-Anlagen für die Akte. Die Funktionsbeschreibung auf der Website https://www.byteclue.de/aktenreif ist Grundlage der vereinbarten Beschaffenheit. Nicht geschuldet sind insbesondere: forensische Echtheitsprüfung oder -bewertung von Chat-Inhalten, inhaltliche Auswertung, Übersetzung sowie rechtliche Beratung (siehe auch § 8).

(3) Vor dem Erwerb steht eine kostenlose, zeitlich unbegrenzte Testversion mit vollem Funktionsumfang zur Verfügung; erzeugte PDF-Dokumente tragen dort ein Wasserzeichen. Der Kunde ist gehalten, die Eignung der Software für seine Zwecke anhand der Testversion zu prüfen.

§ 3 Lizenzumfang; Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht ein, die Software im folgenden Umfang zu nutzen:

(2) Nicht gestattet sind: Unterlizenzierung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung sowie die Überlassung an Dritte außerhalb des lizenzierten Kreises. Die dauerhafte Weiterveräußerung der Lizenz als Ganzes bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zulässig (Erschöpfungsgrundsatz); in diesem Fall hat der Kunde die eigene Nutzung vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien zu löschen.

(3) Eine Dekompilierung oder sonstige Rückentwicklung ist nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.

(4) Der Lizenzumfang wird technisch nicht erzwungen (keine Geräte-Registrierung, keine Online-Kontrolle). Die Einhaltung des lizenzierten Umfangs ist vertragliche Pflicht des Kunden.

§ 4 Vertragsschluss; Lieferung; Aktivierung

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder die Lizenz bereitstellt.

(2) Die Lieferung erfolgt digital: Der Kunde erhält den Download der Software (bzw. bezieht sie über den Microsoft Store) sowie einen Lizenzschlüssel oder eine Lizenzdatei per E-Mail. Eine Lieferung auf Datenträger erfolgt nicht.

(3) Die Aktivierung erfolgt wahlweise durch einmalige Eingabe des Lizenzschlüssels (hierzu stellt die Software eine einmalige Internetverbindung zum Lizenzserver des Anbieters her) oder vollständig offline durch Laden der Lizenzdatei. Nach der Aktivierung ist für den Betrieb der Software keine Internetverbindung erforderlich.

§ 5 Preise; Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise: Einzelplatz-Lizenz 199 €, Kanzlei-Lizenz 399 €, jeweils als Einmalzahlung. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Lizenz erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitzustellen.

§ 6 Updates; keine Weiterentwicklungspflicht

(1) Der Anbieter kann funktionserhaltende Updates (Fehlerbehebungen, Anpassungen, kleinere Verbesserungen) für die erworbene Hauptversion (1.x) nach eigenem Ermessen bereitstellen. Ein Anspruch auf künftige Updates, neue Funktionen oder bestimmte Bereitstellungstermine besteht nicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (§ 9) bleiben unberührt.

(2) Neue Hauptversionen (z. B. 2.0) können als eigenständige, kostenpflichtige Produkte angeboten werden. Ein Anspruch auf ein vergünstigtes Upgrade besteht nicht; der Anbieter kann Bestandskunden Upgrade-Konditionen freiwillig einräumen.

(3) Updates werden über die Bezugsquelle bereitgestellt (Microsoft Store automatisch; beim Direktbezug als Download nach manueller Prüfung über die Funktion „Nach Updates suchen").

§ 7 Support

(1) Der Anbieter leistet Produktsupport in zumutbarem Umfang per E-Mail: Unterstützung bei Installation, Aktivierung und bei technischen Problemen der Software (z. B. eine Exportdatei wird nicht erkannt).

(2) Nicht geschuldet und auch auf Anfrage nicht erbracht werden: die inhaltliche Sichtung, Auswertung oder Bewertung von Chat-Inhalten oder sonstigen Falldaten des Kunden; Einschätzungen zur Echtheit von Nachrichten; gutachterliche Stellungnahmen; fallbezogene Anpassungen oder Sonderauswertungen; rechtliche Beratung.

(3) Für die Fehlerdiagnose kann der Kunde die von der Software lokal erzeugten Diagnosedaten (Formatmuster ohne Inhalte, Fehlerprotokoll ohne Chat-Inhalte) freiwillig übermitteln; eine automatische Übermittlung findet nicht statt.

§ 8 Zweckbestimmung; Verantwortung des Kunden; WhatsApp-Abhängigkeit

(1) Aktenreif ist ein Werkzeug zur technischen Aufbereitung. Die Software dokumentiert Herkunft, Verarbeitung und Integrität der importierten Dateien (Prüfsummen ab Import), bewertet jedoch nicht die Echtheit, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Chat-Exporte. Die erzeugten Dokumente sind keine Gutachten.

(2) Die Verantwortung für die rechtmäßige Erlangung und Verwendung der verarbeiteten Chat-Daten (insbesondere datenschutz-, berufs- und prozessrechtlich) liegt beim Kunden. Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Software datenschutzrechtlich Verantwortlicher; eine Verarbeitung durch den Anbieter findet nicht statt (vgl. Datenschutzerklärung).

(3) Die Software verarbeitet das Exportformat des Drittanbieters WhatsApp. Dieses Format ist nicht dokumentiert und kann vom Drittanbieter jederzeit geändert, eingeschränkt oder abgeschafft werden; darauf hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die fortdauernde Verfügbarkeit oder Unveränderlichkeit des Exportformats. Zumutbare Anpassungen an Formatänderungen erfolgen im Rahmen von § 6 Abs. 1.

(4) Der Kunde bleibt verpflichtet, erzeugte Dokumente vor Verwendung (insbesondere vor Einreichung bei Gericht) auf Vollständigkeit und Richtigkeit für seinen Zweck zu prüfen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben für Unternehmer: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 sowie bei Arglist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) entsprechend.

(3) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Als Beschaffenheit der Software gilt die Funktionsbeschreibung nach § 2; öffentliche Äußerungen Dritter begründen keine Beschaffenheitsangaben.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Arglist sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.