Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Software „Aktenreif" · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich; Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb von Lizenzen der Software „Aktenreif" zwischen (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgt nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Erwerb in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand; Testversion
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich unbefristete Überlassung der Desktop-Software „Aktenreif" für Microsoft Windows in der zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Version (Kauf, keine Miete) sowie die Einräumung der in § 3 beschriebenen Nutzungsrechte.
(2) Aktenreif dient der lokalen Aufbereitung von WhatsApp-Chat-Exporten zu PDF-Anlagen für die Akte. Die Funktionsbeschreibung auf der Website https://www.byteclue.de/aktenreif ist Grundlage der vereinbarten Beschaffenheit. Nicht geschuldet sind insbesondere: forensische Echtheitsprüfung oder -bewertung von Chat-Inhalten, inhaltliche Auswertung, Übersetzung sowie rechtliche Beratung (siehe auch § 8).
(3) Vor dem Erwerb steht eine kostenlose, zeitlich unbegrenzte Testversion zur Verfügung; erzeugte PDF-Dokumente tragen dort ein Wasserzeichen. Der Übersetzungs-Workflow (Export einer Tabelle zur Übersetzung sowie Einlesen der ausgefüllten Tabelle) ist in der Testversion nicht enthalten und steht erst mit einer Lizenz zur Verfügung. Der Kunde ist gehalten, die Eignung der Software für seine Zwecke anhand der Testversion zu prüfen.
§ 3 Lizenzumfang; Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht ein, die Software im folgenden Umfang zu nutzen:
- Einzelplatz-Lizenz: Nutzung durch einen benannten Nutzer des Kunden. Die Installation ist auf bis zu zwei Geräten zulässig, die diesem Nutzer zugeordnet sind (z. B. Arbeitsplatz und Notebook).
- Kanzlei-Lizenz: Nutzung durch alle Berufsträger und Mitarbeiter des Kunden (eine rechtliche Einheit, z. B. eine Kanzlei oder Gesellschaft) auf einer unbegrenzten Zahl von Geräten innerhalb dieser Einheit.
(2) Nicht gestattet sind: Unterlizenzierung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung sowie die Überlassung an Dritte außerhalb des lizenzierten Kreises. Die dauerhafte Weiterveräußerung der Lizenz als Ganzes bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zulässig (Erschöpfungsgrundsatz); in diesem Fall hat der Kunde die eigene Nutzung vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien zu löschen.
(3) Eine Dekompilierung oder sonstige Rückentwicklung ist nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.
(4) Die Einhaltung des lizenzierten Umfangs ist vertragliche Pflicht des Kunden. Zum Schutz vor unberechtigter Weitergabe von Lizenzschlüsseln begrenzt der Lizenzserver die Zahl der Geräte, auf denen ein Lizenzschlüssel erstmalig aktiviert werden kann. Diese technische Schwelle liegt deutlich über dem lizenzierten Umfang nach Absatz 1; vertragsgemäße Nutzung einschließlich Neuinstallationen und Gerätewechseln wird hiervon nicht berührt. Bereits aktivierte Installationen bleiben von dieser Begrenzung stets unberührt; nach der Aktivierung findet keine laufende Kontrolle über das Internet statt. Erreicht ein Kunde die Schwelle im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung, stellt der Anbieter innerhalb angemessener Frist weitere Aktivierungen oder eine Lizenzdatei bereit, deren Nutzung keine Verbindung zum Lizenzserver erfordert.
(5) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Absätze 1 und 2, insbesondere bei öffentlicher Zugänglichmachung eines Lizenzschlüssels, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Schlüssel für weitere Aktivierungen und die zugehörige Lizenz zu sperren. Die Sperrung dient der Unterbindung unberechtigter Nutzung. Nach Beendigung des Verstoßes erhält der Kunde auf Anfrage einen neuen Lizenzschlüssel oder eine Lizenzdatei. Der Anbieter informiert den Kunden vor einer Sperrung in Textform und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern ein Zuwarten zumutbar ist. Erweist sich eine Sperrung als unberechtigt, wird sie unverzüglich aufgehoben; auf Wunsch erhält der Kunde einen neuen Lizenzschlüssel oder eine Lizenzdatei.
§ 4 Vertragsschluss; Lieferung; Aktivierung
(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder die Lizenz bereitstellt.
(2) Die Lieferung erfolgt digital: Der Kunde erhält den Download der Software (bzw. bezieht sie über den Microsoft Store) sowie einen Lizenzschlüssel oder eine Lizenzdatei per E-Mail. Eine Lieferung auf Datenträger erfolgt nicht.
(3) Die Aktivierung erfolgt wahlweise durch einmalige Eingabe des Lizenzschlüssels (hierzu stellt die Software eine einmalige Internetverbindung zum Lizenzserver des Anbieters her) oder vollständig offline durch Laden der Lizenzdatei. Nach der Aktivierung ist für den Betrieb der Software keine Internetverbindung erforderlich.
§ 5 Preise; Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise: Einzelplatz-Lizenz 199 €, Kanzlei-Lizenz 399 €, jeweils als Einmalzahlung. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Lizenz erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitzustellen.
§ 6 Updates; keine Weiterentwicklungspflicht
(1) Der Anbieter kann funktionserhaltende Updates (Fehlerbehebungen, Anpassungen, kleinere Verbesserungen) für die erworbene Hauptversion (1.x) nach eigenem Ermessen bereitstellen. Ein Anspruch auf künftige Updates, neue Funktionen oder bestimmte Bereitstellungstermine besteht nicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (§ 9) bleiben unberührt.
(2) Neue Hauptversionen (z. B. 2.0) können als eigenständige, kostenpflichtige Produkte angeboten werden. Ein Anspruch auf ein vergünstigtes Upgrade besteht nicht; der Anbieter kann Bestandskunden Upgrade-Konditionen freiwillig einräumen.
(3) Updates werden über die Bezugsquelle bereitgestellt (Microsoft Store automatisch; beim Direktbezug als Download nach manueller Prüfung über die Funktion „Nach Updates suchen").
§ 7 Technische Unterstützung
(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden in zumutbarem Umfang per E-Mail bei Installation, Aktivierung und bei technischen Problemen der Software (z. B. eine Exportdatei wird nicht erkannt).
(2) Nicht geschuldet und auch auf Anfrage nicht erbracht werden: die inhaltliche Sichtung, Auswertung oder Bewertung von Chat-Inhalten oder sonstigen Falldaten des Kunden; Einschätzungen zur Echtheit von Nachrichten; gutachterliche Stellungnahmen; fallbezogene Anpassungen oder Sonderauswertungen; rechtliche Beratung.
(3) Für die Fehlerdiagnose kann der Kunde die von der Software lokal erzeugten Diagnosedaten (Formatmuster ohne Inhalte, Fehlerprotokoll ohne Chat-Inhalte) freiwillig übermitteln; eine automatische Übermittlung findet nicht statt.
§ 8 Zweckbestimmung; Verantwortung des Kunden; WhatsApp-Abhängigkeit
(1) Aktenreif ist ein Werkzeug zur technischen Aufbereitung. Die Software dokumentiert Herkunft, Verarbeitung und Integrität der importierten Dateien (Prüfsummen ab Import), bewertet jedoch nicht die Echtheit, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Chat-Exporte. Die erzeugten Dokumente sind keine Gutachten.
(2) Die Verantwortung für die rechtmäßige Erlangung und Verwendung der verarbeiteten Chat-Daten (insbesondere datenschutz-, berufs- und prozessrechtlich) liegt beim Kunden. Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Software datenschutzrechtlich Verantwortlicher; eine Verarbeitung durch den Anbieter findet nicht statt (vgl. Datenschutzerklärung).
(3) Die Software verarbeitet das Exportformat des Drittanbieters WhatsApp. Dieses Format ist nicht dokumentiert und kann vom Drittanbieter jederzeit geändert, eingeschränkt oder abgeschafft werden; darauf hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die fortdauernde Verfügbarkeit oder Unveränderlichkeit des Exportformats. Zumutbare Anpassungen an Formatänderungen erfolgen im Rahmen von § 6 Abs. 1.
(4) Der Kunde bleibt verpflichtet, erzeugte Dokumente vor Verwendung (insbesondere vor Einreichung bei Gericht) auf Vollständigkeit und Richtigkeit für seinen Zweck zu prüfen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben für Unternehmer: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 sowie bei Arglist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) entsprechend.
(3) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Als Beschaffenheit der Software gilt die Funktionsbeschreibung nach § 2; öffentliche Äußerungen Dritter begründen keine Beschaffenheitsangaben.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Arglist sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.