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WhatsApp-Chat vor Gericht vorlegen: So wird aus dem Export eine Aktenanlage

Ratgeber zur technischen Aufbereitung · Stand: Juli 2026

Kurz gefasst: WhatsApp-Verläufe werden im Zivilverfahren regelmäßig als Anlage zum Schriftsatz vorgelegt. Damit der Verlauf brauchbar in der Akte landet, braucht es drei Dinge: einen vollständigen Export statt einzelner Screenshots, eine lesbare, durchgehend nummerierte Aufbereitung und nachvollziehbare Angaben zu Herkunft und Integrität der Quelldatei. Dieser Beitrag zeigt die technische Seite Schritt für Schritt.

Warum Screenshots allein oft nicht genügen

Der schnellste Weg ist meist der, den die Mandantschaft von sich aus wählt: Screenshots einzelner Nachrichten. Für einen ersten Eindruck reicht das. Als Grundlage für die Vorlage hat es jedoch vier strukturelle Schwächen:

Elektronische Dokumente sind im Zivilprozess Gegenstand des Augenscheinsbeweises (§ 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Ihre Beweiskraft unterliegt der freien Würdigung des Gerichts im Einzelfall (§ 286 ZPO). Eine saubere, vollständige und nachvollziehbare Aufbereitung stützt die Plausibilität und nimmt der Gegenseite Angriffsfläche.

Der WhatsApp-Export als Ausgangspunkt

WhatsApp bringt die passende Funktion selbst mit: „Chat exportieren" erzeugt den vollständigen Verlauf eines Chats als Textdatei (.txt), auf Wunsch samt Fotos, Sprachnachrichten und Videos als ZIP-Archiv. Der Export wird direkt am Handy der Mandantschaft erstellt und z. B. per E-Mail an die Kanzlei geschickt; Zusatzsoftware ist dafür nicht nötig. Eine bebilderte Kurzanleitung für iPhone und Android steht in den häufigen Fragen der Produktseite.

Zwei Punkte sind beim Export wichtig:

Was eine vorlagefähige Anlage ausmacht

Der rohe Export ist eine unformatierte Textwüste: schwer lesbar, ohne Zählung, ohne Verzeichnis. Für die Akte hat sich eine tabellarische Aufbereitung bewährt, die folgende Punkte erfüllt:

Schritt für Schritt: vom Export zur Anlage

  1. Export beschaffen: Die Mandantschaft exportiert den Chat am eigenen Handy (mit Medien) und übermittelt die Datei an die Kanzlei.
  2. Original sichern: Die Datei unverändert ablegen; jede Arbeit erfolgt auf einer Kopie.
  3. Aufbereiten: Verlauf lesbar machen, relevante Passagen auswählen, ggf. schwärzen, mit stabiler Nummerierung und kenntlich gemachten Auslassungen. Das geht von Hand (zeitintensiv und fehleranfällig, besonders bei Medien und langen Verläufen) oder mit spezialisierter Software wie Aktenreif, die Deckblatt, Nummerierung, Prüfsumme und Anlagenverzeichnis automatisch erzeugt, vollständig lokal auf dem Kanzleirechner.
  4. Anlage einreichen: PDF zur Akte, Medien auf Datenträger, Original-Export verwahren.

Häufige Fehler bei der Vorlage

Aufbereitung ist kein Echtheitsnachweis

Eine saubere Aufbereitung dokumentiert Herkunft, Verarbeitung und Integrität ab dem Import. Sie beweist nicht, dass der Chat auf dem Handy der Mandantschaft echt und unmanipuliert ist. Wird die Echtheit bestritten, ist das eine Frage für Sachverständige (etwa der IT-Forensik), nicht für die Aufbereitung. Seriöse Werkzeuge benennen diese Grenze offen, statt mehr zu versprechen, als technisch belegbar ist.

Häufige Fragen

Reicht ein Screenshot des Chats?

Screenshots sind ein verbreiteter Einstieg, zeigen aber nur einen Ausschnitt ohne Kontext: Es fehlen der umgebende Verlauf, eine durchgehende Zählung und Angaben zur Herkunft. Der vollständige WhatsApp-Export mit transparenter Auswahl ist die robustere Grundlage. Über den Beweiswert entscheidet in jedem Fall das Gericht.

Muss der gesamte Chatverlauf vorgelegt werden?

In der Praxis wird häufig eine Auswahl vorgelegt, etwa der relevante Zeitraum. Wichtig ist, dass Auslassungen als solche erkennbar sind, die Nummerierung des Gesamtverlaufs erhalten bleibt und der vollständige Original-Export aufbewahrt wird, falls das Gericht oder die Gegenseite Einsicht verlangt.

Wie lassen sich Sprachnachrichten, Fotos und Videos vorlegen?

Bewährt hat sich ein Anlagenverzeichnis: Jede Mediendatei erhält eine Anlagen-Nummer, dazu Dateiname, Größe und Prüfsumme sowie den Verweis auf die Nachricht, zu der sie gehört. Die Dateien selbst werden gesondert auf einem Datenträger vorgelegt; Fotos können zusätzlich als Vorschau in der Anlage erscheinen.

Wie belege ich, dass am Verlauf nichts verändert wurde?

Den Original-Export unverändert aufbewahren und die Aufbereitung dokumentieren: Eine kryptografische Prüfsumme (z. B. SHA-256), die unmittelbar beim Einlesen der Originaldatei gebildet wird, belegt, dass die Aufbereitung auf genau dieser Datei beruht. Ein Echtheitsnachweis des Chats selbst ist das nicht; dafür sind Sachverständige zuständig.

Werkzeug für den Kanzlei-Alltag

Aktenreif ist die Windows-Software von byteclue, die genau diese Aufbereitung übernimmt: WhatsApp-Export hineinziehen, Nachrichten auswählen, PDF-Anlage mit Deckblatt, durchgehender Nummerierung, Prüfsumme und Anlagenverzeichnis erzeugen, vollständig lokal und ohne Cloud. Die Demo ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Mehr zu Aktenreif →

Dieser Beitrag beschreibt die technische Aufbereitung von Chat-Exporten und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie ein Verlauf im konkreten Verfahren vorgelegt wird, entscheiden Sie als Kanzlei; die Beweiswürdigung liegt beim Gericht.