Ob Unterhaltsabsprachen im Familienrecht, Überstunden-Chats mit Vorgesetzten oder Absprachen mit dem Vermieter: Rechtlich entscheidende Belege stecken immer öfter in Messenger-Verläufen. Einfache Screenshots reichen dafür oft nicht aus. Die Probleme beginnen meist schon im Kanzleipostfach, wenn Dutzende unnummerierte Screenshots eintreffen, deren Reihenfolge nicht mehr erkennbar ist und denen durchgehende Zeitangaben fehlen. Spätestens wenn dann auch die Original-Chats wegen Gerätewechsel, Speicherplatzmangel oder selbstlöschender Nachrichten nicht mehr vorliegen, wird die Beweislage richtig dünn.

Was als solide Beweislage begann, ist jetzt ein Puzzle mit fehlenden Teilen. Der Verlust lässt sich fast immer vermeiden, wenn Mandanten schon vor der ersten eigenen Sicherungsaktion wissen, worauf es ankommt. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Sie ihnen mitgeben sollten. Am Ende steht ein einseitiges Merkblatt zum Herunterladen, das Sie direkt weitergeben können.

Warum Screenshots als einzige Sicherung nicht reichen

Screenshots sind schnell gemacht, deshalb ist das die Form, in der Chat-Verläufe meistens in Kanzleien ankommen. Für die Beweissicherung sind sie trotzdem die schwächste Option. Sie zeigen nur einen Ausschnitt, tragen keine echten Metadaten wie Zeitstempel oder Absenderkennung, und lassen sich mit wenig Aufwand fälschen. Wie unzuverlässig Screenshots als alleiniger Nachweis sind, habe ich im Beitrag „Wie viel beweist ein Screenshot wirklich?" ausführlich beschrieben. Als Ergänzung taugen sie, etwa um eine Stelle zu markieren oder bildlich darzustellen. Als einzige Sicherung nicht.

Die fünf Regeln für Mandanten

  1. Nichts löschen, nichts aufräumen

    Gerade in Trennungs- und Sorgerechtssachen ist die Versuchung groß, eigene hitzige Nachrichten nachträglich zu löschen. Die naheliegendste Regel wird am häufigsten verletzt. Mandanten löschen einzelne peinliche Nachrichten, räumen Medien auf, um Speicherplatz zu gewinnen, oder lassen Cleaner-Apps laufen. Jede dieser Aktionen kann Beweismaterial unwiederbringlich vernichten, und selektives Löschen beschädigt zusätzlich die Glaubwürdigkeit des gesamten Verlaufs. Die Ansage an Mandanten sollte unmissverständlich sein: Ab jetzt wird nichts mehr gelöscht, verschoben oder aufgeräumt.

  2. Das Original-Gerät aufbewahren

    Das Smartphone, auf dem der Chat geführt wurde, ist die primäre Quelle. Es sollte nicht verkauft, zurückgesetzt, zur Reparatur gegeben oder auf ein neues Gerät migriert werden, solange der Sachverhalt läuft. Selbst wenn bereits ein Export existiert, bleibt das Original-Gerät bei Rückfragen zur Authentizität oft der einzige Weg, um Zweifel technisch auszuräumen.

  3. Den Chat exportieren, nicht abfotografieren

    WhatsApp bietet eine eingebaute Export-Funktion, die den Verlauf als Textdatei samt Mediendateien ausgibt:

    • Android: Chat öffnen, dann über das Drei-Punkte-Menü Mehr und Chat exportieren.
    • iPhone: Chat öffnen, auf den Chat-Namen tippen und Chat exportieren wählen.

    Dabei immer die Option „Medien hinzufügen" wählen, sofern angeboten. Der Export wird als ZIP-Datei ausgegeben. Wichtig zu wissen: Ein Export ist keine Garantie für Vollständigkeit. Laut WhatsApp-Dokumentation werden Nachrichten zur einmaligen Ansicht gar nicht exportiert, und bei den Medien werden nur die neuesten Dateien des Chats angehängt. Bei langen Verläufen mit vielen Bildern und Videos fehlt also unter Umständen der ältere Teil, dann wird das Original-Gerät aus Regel 2 umso wichtiger. Die exportierte Datei sollte unverändert weitergegeben werden: nicht umbenennen, nicht öffnen und neu abspeichern, nicht bereinigen.

    Ergänzend dürfen es auch Screenshots der wichtigsten Nachrichten sein, das ersetzt aber nicht den vollständigen Export. Dabei den gesamten Bildschirminhalt erfassen, nicht zuschneiden, und mit der Screenshot-Funktion desselben Geräts arbeiten statt es mit einem zweiten Gerät abzufotografieren.

  4. Vollständig sichern, nicht vorauswählen

    Mandanten neigen dazu, nur die aus ihrer Sicht relevanten Passagen zu übermitteln. Was relevant ist, entscheidet sich aber oft erst bei der juristischen Bewertung, und ein lückenhafter Verlauf wirft im Zweifel mehr Fragen auf, als er beantwortet. Ob eine Nachricht im Kündigungsschutzverfahren als gezielte Herabwürdigung oder als üblicher rauer Ton im Team zu werten ist, entscheidet oft erst der Verlauf davor und danach. Deshalb ist es relevant, den gesamten Chat zu sichern, inklusive vermeintlich belangloser Teile. Ebenfalls sollten Nachrichten nicht einzeln per WhatsApp weitergeleitet werden, etwa um schnell etwas an die Kanzlei zu schicken. Beim Weiterleiten wird der ursprüngliche Zeitstempel durch den Zeitpunkt der Weiterleitung ersetzt, und die Nachricht verliert ihren Platz im eigentlichen Gesprächsverlauf. Für die spätere Einordnung ist sie dadurch deutlich weniger aussagekräftig.

  5. Zeitnah handeln

    Zwei zeitliche Faktoren sollten nicht unterschätzt werden. Zum einen sind das selbstlöschende Nachrichten. Ist diese Funktion in einem Chat aktiv, verschwinden Nachrichten nach Ablauf der eingestellten Frist endgültig. Zum anderen sind das Backuproutinen, die sich selbst überschreiben. Automatische Cloud-Backups sichern immer nur den aktuellen Zustand. Bereits gelöschte Nachrichten verschwinden damit auch aus der nächsten Sicherung. Wer frühzeitig sichert, vermeidet genau diesen unnötigen Verlust.

Und die anderen Messenger?

WhatsApp ist der Messenger, auf den sich die bisherigen Regeln beziehen. Relevante Chatverläufe finden aber längst nicht nur dort statt. Gerade bei jüngeren Mandanten, etwa in familien- oder mietrechtlichen Auseinandersetzungen, kommunizieren viele zunehmend über Instagram, TikTok oder Snapchat. Ein kurzer Überblick, was bei den übrigen Messengern möglich ist:

  • TG

    Telegram: Über die Desktop-App einzelne Chats oder das ganze Konto als HTML oder JSON exportieren.

  • SI

    Signal: Bietet keinen lesbaren Chat-Export. Es gibt zwar inzwischen verschlüsselte Backups (lokal auf Android sowie plattformübergreifend per „Secure Backups", auch auf dem iPhone). Die lassen sich aber ausschließlich in Signal selbst wiederherstellen, nicht als Klartext öffnen. Dazu kommt: Im kostenlosen Backup stecken nur die Medien der letzten 45 Tage, und selbstlöschende Nachrichten mit kurzer Frist werden gar nicht gesichert. Hier gilt deshalb verschärft: nichts löschen, Gerät sichern, und Screenshots sind ausnahmsweise die wichtigste Ergänzung.

  • iM

    iMessage: Lässt sich am ehesten über ein aktuelles iPhone-Backup sichern, eine native Chat-Export-Funktion fehlt bislang.

  • IG

    Instagram: Über den Accounts Center: „Deine Informationen und Berechtigungen", dann „Deine Informationen exportieren", „Export erstellen" und „Zu Gerät exportieren" wählen. Direktnachrichten sind im Datenpaket enthalten. Die Bereitstellung kann Stunden bis Tage dauern, bei Fristsachen sollte das rechtzeitig eingeplant werden.

  • TT

    TikTok: Über die Kontoeinstellungen unter „Daten herunterladen" lässt sich ein Datenpaket inklusive Direktnachrichten anfordern. Die bereitgestellte Datei ist nur wenige Tage abrufbar, und die letzten 24 bis 48 Stunden fehlen unter Umständen. Bei Fristsachen rechtzeitig anstoßen und sofort herunterladen.

  • SC

    Snapchat: Über das Webportal „Meine Daten" (accounts.snapchat.com) lässt sich ein Export anfordern. Nachrichten sind dort oft ohnehin schon automatisch gelöscht, siehe Regel 5.

Wo es einen nativen Export gibt, schlägt er den Screenshot. Wo nicht, ist das Original-Gerät durch nichts zu ersetzen.

Quellen: die offiziellen Hilfeseiten der Anbieter (faq.whatsapp.com, telegram.org, support.signal.org, support.apple.com, help.instagram.com, support.tiktok.com, help.snapchat.com), jeweils die Artikel zu Export bzw. Datendownload, abgerufen im Juli 2026.

Stand dieser Übersicht: Juli 2026. Menüpfade und Bezeichnungen ändern sich mit App-Updates gelegentlich, prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Hilfeseite des jeweiligen Anbieters.

Was das für Ihre Kanzlei bedeutet

Frühzeitige und klare Kommunikation mit dem Mandanten macht dabei oft schon den Unterschied, am besten direkt im Erstgespräch oder bei der Terminbestätigung. Ein einfacher Satz wie „Bitte löschen Sie bis zu unserem Termin nichts" oder „Falls für unser Gespräch Chat-Verläufe relevant sind, löschen oder verändern Sie bis dahin bitte nichts, sichern Sie den Chat nach Möglichkeit über die Export-Funktion Ihres Messengers" reicht oft schon.

Nutzen Sie hierzu gerne kostenlos das Merkblatt für Mandantinnen und Mandanten mit den fünf Regeln dieses Beitrags, damit Sie diese nicht jedes Mal neu erklären müssen.

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